Von Dr. rer. nat. Wierd
Mathijs (Thijs) de Boer
Erschienen in: Biologische Studien. - Luckau 2001, Heft 30, S. 5 - 11.
Der Begriff des
‘Biotops’ ist als Ort schützenswerter belebter Natur allgemein bekannt. Der
Begriff des ‘Geotops’ wird von verschiedenen Autoren wie folgt definiert:
Nach HAASE (1987)
bilden Geotope (elementare Kartierungseinheit 0,5-1 ha) homogen gesetzte
Grundeinheiten der horizontalen Gliederung, der Arealstruktur des Naturraumes.
Ihre Eigenschaften werden von Ausstattungstypen der topischen Dimension, den
Geoformen, wiedergegeben (enthält Standortsform oder Physiotoptyp und
Vegetationsform).
Nach GRUBE &
WIEDENBEIN (1992) sind Geotope an der Erdoberfläche erkennbare oder von dieser
aus zugängliche Teile der Geosphäre, die räumlich begrenzt und im
geowissenschaftlichen Sinne von ihrer Umgebung klar unterscheidbar sind (enhält
nicht Klimaform und Vegetationsform).
Mit dem Begriff
‘Geotop’ wird von GÖLLNITZ, MANHENKE und EHMKE (1996) ein Ort schützenswerter
unbelebter Natur der Erde bezeichnet. Geotope können nach diesen Autoren
natürliche geologische und geomorphologische Bildungen der Erdoberfläche, aber
auch geologische Aufschlüsse in Form von künstlichen Freilegungen von Gesteinen
und Böden sein.
Im Sinne eines
komplexen Schutzes können Geotope gleichzeitig geschützte Biotope darstellen.
Betrachtet man zudem die im Geotop zum Teil verborgenen Spuren menschlicher
Siedlungstätigkeit, kann sogar die Kombination Geotop-Biotop-Archäotop (siehe
H. BEHM 2000) vorliegen. Solche Situationen sind, wie an folgenden Beispielen
beschrieben wird, geradezu prädistiniert für ein umfassendes Schutzkonzept.
Nach der ‘Konvention
zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt’ der UNESCO aus dem Jahre 1972
gibt es Kultur- und Naturdenkmale. Zu diesen Naturdenkmalen rechnen die
schutzwürdigen Geotope. Für Deutschland wurde von einer zeitweiligen
Arbeitsgruppe eine provisorische Liste von 17 international schützenswerten
Geotopen zusammengestellt (s. GRUBE, 1993 in GÖLLNITZ, MANHENKE und EHMKE
1996). Diese Liste sollte m. E. um folgende drei äolische Bildungen im
mittleren Baruther Urstromtal erweitert werden. Diese drei Objekte sind in der
Karte 1 gekennzeichnet mit den Ziffern 1, 2 und 3 und werden kurz beschrieben.
1.
Der
Parabeldünenkomplex bei Horstwalde
(TK
25: 3946 Paplitz, Gauss-Krüger (Bessel, 4. Streifen), West: Rechtswert: 45 94
250, Hochwert 57 73 215 Ost: R: 46 00 585, H: 57 74 215 Nord: R: 45 97 615, H
57 74 580, Süd: R 45 94 475, H 57 72 850, siehe Karte 1)
In Anschluß an
GÖLLNITZ, MANHENKE und EHMKE (1996, S. 42) sollte meiner Meinung nach das
Horstwalder Dünengebiet (siehe Karte 2) aus zwei Gründen als Internationales
Geotop geschützt werden:
Erstens stellt es
geomorphologisch ein besonders gut erhaltenes Dünengebiet dar. Die Dünen bei
Horstwalde gehören zu den schönsten Parabeldünen Deutschlands (DE BOER 2000).
Sie sind musterhaft für die Entstehung der Parabeldünen am Ende der letzten
(=Weichsel-)Vereisung in Mitteleuropa.
Zweitens ist das
Parabeldünengebiet bei Horstwalde erst in Anfängen geowissenschaftlich
erforscht und dokumentiert worden. Das Gebiet enthält ein sehr gut erhaltenes,
aber weithin unerforschtes Bodenarchiv (PRATSCH 2001). Die in den Dünen
vorkommende Paläoböden sind potentiell wertvoll für geologische,
geomorphologische, stratigraphische, bodenkundliche, archäologische und
kulturhistorische Forschungen. Man kann das Dünengebiet auffassen als ein
mehrmals überwehtes Paläorelief mit ebensovielen Möglichkeiten zur Datierung
und Dokumentierung der äolische Phasen und des Paläomilieus (siehe
beispielsweise JÄGER & KOPP 1999), einschließlich der Besiedlungsphasen.
2.
Die
Sandgrube in den Picherbergen, südlich von Schöbendorf
(TK
25: 3946 Paplitz, R 45 98 25, H 57 69 20 siehe Karte 1)
In diesem
Dünenprofil sind wenigstens fünf gut ausgebildete begrabenen Böden zu erkennen.
Nicht nur der obere, der Jungdünenteil, worin sich Feuersteinabschläge und
bronzezeitliche Scherben befinden, sondern auch der untere, der Altdünenteil,
ist mehrfach gegliedert. Dabei ist an der Basis der Altdüne eine Verzahnung von
Flugsand- und Sandlößschichten festzustellen. Das Dünenprofil ist ausführlich
von DE BOER (zuletzt 1995) untersucht und dokumentiert worden. Es gehört zu den
wissenschaftlich interessantesten Dünenprofilen in Mitteleuropa. So wurde sie
1995 dem Internationalen Quartärkongress in Berlin vorgestellt (siehe SCHIRMER
1995, S. 1330). Im August 1998 war sie Ziel einer Exkursion der ‘International
Union for Quaternary Research’ (INQUA), siehe DE BOER (1998).
3. Dünenrest
zwischen Baruth und Paplitz
(TK
25: 3946 Paplitz, R 46 01 80, H 57 70 28 siehe Karte 1)
Im
unteren Teil des (inmitten des Urstromtales gelegenen) Dünenprofils befinden
sich zwei Torfschichten, wahrscheinlich aus dem Bölling, beziehungsweise aus
dem Alleröd. Darüber befinden sich, getrennt von äolischen Ablagerungen, ein
Wiesenkalknest und eine äolische Schicht, worin bronzezeitliche Scherben
liegen. Somit werden mindestens vier Phasen äolischer Aktivität belegt (DE BOER 1995). Das Torfband aus dem Alleröd korrespondiert aufgrund des hohen
Anteils an Sandlößteilchen in diesem Torfband möglicherweise mit den
Sandlößschichten in dem Dünenprofil Schöbendorf. Das Dünen(rest-)profil
Paplitz/Baruth kann aufgefaßt werden als Schlüsselprofil in Zusammenhang mit
dem Dünenprofil in den Picherbergen bei Schöbendorf. Diese beiden Profile
dokumentieren die Entstehung der Dünen im Mittleren Baruther Urstromtal seit
dem Hochglazial der Weichselkaltzeit.
Karte 1: Lage der
drei Geotope im mittleren Baruther Urstromtal


Karte 2: Kammlinien
der Parabeldünen bei Horstwalde

Bei der
Bestandsaufnahme geologischer Naturdenkmale/Geotope als Objekte der unbelebten
Natur fällt auf, dass im Land Brandenburg in den teilweise seit Jahrzehnten
geführten Kreislisten nur sehr wenige Dünen als schützenswerte geologische
Bildungen aufgeführt sind (GÖLLNITZ 1999, S. 39). Im Brandenburgischen
Naturschutzgesetz § 23 „Naturdenkmale“
wie auch im § 24 „Geschützte Landschaftsbestandteile“ sind Dünen nicht explizit
genannt.
Unterschutzstellung
von geologische- und geomorphologische Objekte, Landschaften und
Landschaftsteilen als Geotope ist (noch) nicht möglich in Brandenburg.
Deshalb erfolgten
bisher Unterschutzstellungen der Binnendünen in Brandenburg fast
ausschliesslich nach §32 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes als
geschützter Biotop.
Binnendünen sind
laut Amtsblatt für Brandenburg (Nr. 3 vom 26. Januar 1999, S. 43), §3.4: „durch
den Wind aufgeschüttete Sandablagerungen des Binnenlandes mit
verschiedenartiger Vegetation“. Dann folgt:
Damit sind
geschützt:
-
alle offenen
Binnendünen mit mindestens 30 vom Hundert nicht von Gehölzen bedeckter Fläche,
-
alle
Dünensandaufwehungen mit einer Mächtigkeit von > 3 Metern unabhängig von der
Vegetationsbedeckung (auch aufgeforstete Flächen).
Damit sind nicht
geschützt:
-
flachgründige
Sandaufwehungen und Flugsanddecken (< 3 Meter Mächtigkeit), sofern sie nicht
als offene Binnendünen mit mindestens 30 vom Hundert gehölzarmer Fläche
anzusprechen sind und keine Vegetationseinheiten anderer geschützter Biotope
(insbesondere Flechten-Kiefernwälder, Kiefern- und Eichentrockenwälder als
Restbestockungen von natürlichen Waldgesellschaften, Trockenrasen, Heiden)
aufweisen.
Dann folgen
Erläuterungen in §3.4.1: Als Bildungen der Nacheiszeit stellen Binnendünen wertvolle
geomorphologische Formen dar, die es als solche unabhängig von ihrer
Vegetationsbedeckung unbedingt zu erhalten gilt. Viele Dünen wurden
aufgeforstet, unterliegen aber dennoch dem Schutz des § 32 BbgNatSchG. Häufig
umfassen sie einen Komplex verschiedener Biotope (zum Beispiel Trockenrasen,
Heiden, Flechten-Kiefernwälder und –forsten, Kiefern- und Eichentrockenwälder),
ohne jedoch eingene Vegetationseinheiten aufzuweisen.
In §3.4.2. heißt es
zu der Seltenheit/Gefährdung: „Brandenburg ist naturgemäß reich an Binnendünen,
diese wurden jedoch zumeist aufgeforstet. Binnendünen mit offenen Abschnitten
sind aufgrund ihrer Seltenheit besonders gefährdet“.
Es ist aber auch
möglich kleine Binnendünen, wie die Picher Berge bei Schöbendorf oder
(Rest-)Teile von Binnendünen, wie die zwischen Paplitz und Baruth, nach §23:
´Naturdenkmale´ zu schützen, wenn ein bedeutender Aufschluß vorhanden ist. In
§23 heißt es: „Als Naturdenkmale können Einzelschöpfungen der Natur festgesezt
werden, deren besonderer Schutz
a) aus ökologischen, wissenschaftlichen,
naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
b) wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder
Schönheit
erforderlich ist.
Als schützenswerte Einzelschöpfungen der Natur kommen insbesondere bemerkenswerte
Bodenformen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Erdfälle, Rummeln, Sölle,
Trockenhänge, Felsen, Steilufer, Höhlen, Findlinge, Gletscherspuren und
landschaftsprägende alte, seltene oder wertvolle Bäume in Betracht. Zur
Sicherung des Schutzgegenstandes oder zur Verwirklichung des Schutzzweckes kann
auch die unmittelbare Umgebung des Naturdenkmals in die Schutzfestsetzung
einbezogen werden“.
Binnendünenkomplexe
wie das bei Horstwalde können außerdem nach §21: ´Naturschutzgebiete´ geschützt
werden. In §21 (1) heißt es:
Als
Naturschutzgebiete können Gebiete festgesetzt werden, in denen ein besonderer
Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
a)
zur Erhaltung
von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten,
b)
aus
ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, erdgeschichtlichen oder
landeskundlichen Gründen oder
c)
wegen ihrer
Seltenheit, Vielfalt, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit
erforderlich ist.
Bisher wird bei der
Ausweisung neuer Naturschutzgebiete vor allem auf (1) a) aufgebaut. Da dies bei
Binnendünen schwer ist, da sie meist mit monotonen Kiefernwälder bestockt sind,
kann auf (1)b) und c) aufgebaut werden. Ein hervorragendes Beispiel bildet das
Parabeldünengebiet bei Horstwalde: das Gebiet sollte aus wissenschaftlichen und
erdgeschichtlichen Gründen und wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart und
hervorragende Schönheit als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.
Die Picher Berge bei
Schöbendorf und der Binnendünenrest zwischen Paplitz und Baruth sollten wegen
ihrer bemerkenswerte Bodenformen und erdgeschichtliche Aufschlüsse nach §23
BbgNatSchG unter schutz gestellt werden. Die Parabeldünen bei Horstwalde sollten
aus wissenschaftlichen und erdgeschichtlichen Gründen und wegen ihrer
Seltenheit, besonderer Eigenart und hervorragende Schönheit als
Naturschutzgebiet nach §21 BbgNatSchG als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.
Die untere
Naturschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming hat am 20.09.2000 ein
Verfahren begonnen mit dem Ziel, eine Reihe von geomorphologischen Bildungen
und Vegetationseinheiten, u. a. die Dünen bei Schöbendorf und Paplitz, zu
Naturdenkmalen zu erklären. DieseˮErklärung zum Schutzgebietˮ
erfolgte aufgrund des §23 des Brandenburgischen Gesetzes über Naturschutz und
Landschaftspflege (Brandenburgisches Naturschutzgesetz) vom 25. Juli 1992
(GVBl. S. 208), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.12.1997 (GBl.
I S. 140). Die (vorgenommene) Schutzausweisung erfolgt wegen des
erdgeschichtlichen und naturkundlichen Wertes der Objekte. Die Umgrenzungen der
vorgesehenen Naturdenkmale sind in amtlichen Flurkartenausschnitten
eingetragen. Die Rechtsverordnung (Entwurf) mit ihren Anlagen I bis III wird
bei der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Teltow-Fläming, Am Nuthefließ
02, 14943 Luckenwalde verwahrt und kann während der Dienstzeiten kostenlos
eingesehen werden.
An dieser Stelle möchte
ich Herrn Olaf Juschus (Berlin) herzlich danken für die Bereitstellung einer
digitalen Höhenschichtenkarte (Grundlage für Karte 1) und die Zusammenarbeit
bei der technisch-kartographische Fertigstellung der Karte 1.
Herrn Hubert Illig
(Luckau) möchte ich danken für die Bereitstellung von Literatur und inhaltliche
Beiträge zum Manuskript.
Herrn Ralf Schwarz
(Wünsdorf) danke ich für die Mitteilungen zur aktuellen Situation im Hinblick
auf das Unterschutzstellungsverfahren des Landkreises Teltow-Fläming.
Literatur
AMSTSBLATT
FÜR BRANDENBURG – NR. 3 VOM 26. JANUAR 1999.
BEHM,
H. (2000): Archäotopmanagement. In: Natur und Landschaft. Jahrgang 75, H. 7, S.
284 – 291.
BOER,
W.M. DE (1995): Äolische Prozesse und Landschaftsformen im mittleren Baruther
Urstromtal seit dem Hochglazial der Weichselkaltzeit. - In: Berliner
Geographische Arbeiten. Berlin, Humboldt-Universität, Fachbereich 21 -
Geographie, Heft 84, 215 S. (with an english summary).
BOER, W.M. DE (1998): Aeolian land forms in the Baruth Ice-Marginal Valley and the dune
profile in the Picher Berge near Schöbendorf (Brandenburg). - In: Dunes and
fossil soils of Vistulian and Holocene age between Elbe and Wisla. Guide-Book
of Excursion. – Univ. Poznan, S. 17 – 21.
BOER, W.M. DE (2000): The
parabolic dune area north of Horstwalde (Brandenburg): a geotope in need of
conservation in the Central Baruth Ice-Marginal Valley.- In: Aeolian Processes
in different landscape zones. – Univ. of Silesia, Sosnowiec, S. 59 – 69.
GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT FÜR DAS LAND BRANDENBURG
TEIL I – NR. 13 VOM 29. JUNI 1992.
GÖLLNITZ, D., MANHENKE, V. UND EHMKE, G. (1996): Geotope als
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In: Brandenburgische Geowissenschaftliche Beiträge.- Kleinmachnow 3, Heft 1, S.
35 – 51.
GÖLLNITZ, D.
(1999): Das Dünenkataster des Landes Brandenburg. – In: Brandenburgische
Geowissenschaftliche Beiträge.- Kleinmachnow 6, Heft 2, S. 39 – 41.
GRUBE,
A. & WIEDENBEIN, F.W. (1992): Geotopschutz-eine wichtige Aufgabe der
Geowissenschaften.-Die Geowissenschaften, 10(8): 215-219.
HAASE,
G. (1987): Naturraumerkundung und Landnutzung. Beiträge zur Geografie Band 34.
Akademie Verlag Berlin.
JÄGER, K.-D. & KOPP, D. (1999): Buried soils
in dunes of Late Vistulian and Holocene age in the northern part of Central
Europe. - In: GeoArchaeoRhein. – Münster 3. - S. 127 – 135.
JUSCHUS, O. (2001): Das Jungmoränenland südlich von Berlin -
Untersuchungen zur jungquartären Landschaftsentwicklung zwischen Unterspreewald
und Nuthe. Berlin, Humboldt-Univ., Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät
II, Diss., im Internet:
http://edoc.hu-berlin.de/dissertationen/juschus-olaf-2001-05-04/HTML/
PRATSCH,
S. (2001): Das Baruther Urstromtal südlich von Berlin – ein Reservat für
Forschungen zum Mesolithikum. (Manuskript). Siehe auch http://www.agibb.de
für weiterführende Literatur zur Archäologie in Brandenburg.
SCHIRMER, W. (Editor) (1995): Quaternary field trips
in Central Europe. Volume 4 Exkursionen in Berlin und Umland. Verlag
Dr. Friedrich Pfeil, - München, S. 1329.
Addendum des Autors W.M. de Boer, Oktober 2010:
Weitere lnformationen zum Projekt „Geotope im Gebiet zwischen Baruther-
und Lausitzer Urstromtal (Brandenburg)“ finden Sie unter:
www.kartenaufwunsch.de
oder http://www.kaartopmaat.eu/